
Es entspricht einem immer wieder geäussertem Kundenwunsch, die mit der Rocco Piccinni AG bereits vereinbarten, branchenüblichen Garantiefristen zu verlängern.
Hier möchten wir aktiv werden, da wir von unserem Endprodukt und unserer Qualität überzeugt sind.
Neben dem Vorteil, alle Garantien unter einem Dach abschliessen zu können, möchten wir Ihnen daher die Gelegenheit zur Verlängerung der vertraglichen vereinbarten Garantiefrist bieten. Zu diesem Zweck haben wir die Rocco Piccinni AG-Baugarantie lanciert.
Die neue Rocco Piccinni AG – Baugarantie knüpft an die vereinbarte, branchenübliche Garantiefrist von Art. 179 SIA 118, Ausgabe 1977/91 an. Diese wird mit der Rocco Piccinni AG – Bagarantie wahlweise um weitere zwei oder fünf Jahre verlängert: Sollten in dieser Zeitspanne Mängel an den von uns ausgeführten Arbeiten auftreten, so werden die zur Behebung dieser Mängel notwendigen Arbeiten von der Rocco Piccinni AG gemäss abgeschlossener Police übernommen.
PDF Baugarantie